Patentstreit: Motorola möchte 2,25 Prozent von Apples Umsatz

Kurzzeitig hat das Mannheimer Landgericht den Online-Verkauf von mobilen Apple Geräten mit GPRS-Technologie verboten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Verbot auf, weil Apple dem Konkurrenten Motorola ein neues Angebot für die Lizensierung unterbreitete. Nach drei Jahren Verhandlungen liegt das neue Angebot anscheinend immer noch unter Motorolas Vorstellungen.

Florian Müller, Autor des Patentblogs FossPatents, geht von weiteren Klagen von und gegen Apple aus. Er erklärte, die jüngste Schockwelle der kurzzeitig geltenden einstweiligen Verfügung gegen iPads und iPhones, welche Motorolas Patente betreffen, sei kein Grund zur Sorge sondern zeige, dass die Unternehmen es ernst meinen mit dem Schutz geistigen Eigentums.

Gerichtsdokumente, die Müller vorliegen, zeigen dass Motorola und Samsung dieselbe Strategie verfolgen und sich mit den überzogenen Forderungen von 2,25 beziehungsweise 2,4 Prozent des Umsatzes der betroffenen Geräte in die Position bringen, den Verkauf per einstweiliger Verfügung zu stoppen.

Unternehmen, deren Technologien zum Telekommunikationsstandard gehören, sind durch ein FRAND-Abkommen dazu angehalten, sie der Konkurrenz zu akzeptablen und fairen Bedingungen zugänglich zu machen. Motorola Mobility Inc. (MMI) hat das fragliche Patent von Qualcomm, das Unternehmen, welches die Chips in den Apple Geräten herstellt, lizensieren lassen. Apple argumentiert, es habe durch den Vertrag mit Qualcomm auch eine Lizenz erworben und die 2,25 Prozent Forderung widerspräche den FRAND Richtlinien. Gegen Samsung wird derzeit von der EU-Kommission ermittelt, weil die Patentklagen bezüglich standardisierter Technologien den Wettbewerb verzerren könnten.
Quelle:   |   Autor: Robert Kern, 06.02.2012

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