Patentstreit: Apple darf iPhones und iPads wieder verkaufen [Update]

Nach einer Klage von Motorola muss Apple einige Modelle seines iPhones und alle iPads mit UMTS Modul vorrübergehend aus dem Online-Store entfernen. Dies entschied das Landgericht Mannheim am heutigen 3. Februar 2012.

Nach einer Verfügung des Landgerichts Mannheim muss der US-Elektronikkonzern Apple die iPhone Modelle 3G, 3GS und 4, sowie alle iPad Modelle mit UMTS Funktionalität aus dem Online-Angebot entfernen. Grund dafür ist eine Verfügung beim momentan laufenden Gerichtsverfahren in Mannheim. Motorola wirft Apple Patentverletzungen bei mehreren Mobilfunkstandards vor.

Da sich die Klage gegen die Apple Sales International Gesellschaft in Irland wendet, die den Online-Store in Europa betreibt, betrifft die Verfügung nur das deutsche Internetgeschäft. Das Gericht sieht das Europäische Patent Nummer 0847654 B1 verletzt, welches zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.

Ein Apple Sprecher äußerte sich wie folgt zu dem Vorfall: “Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden.”

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, erfordert aber eine Sicherheits-Hinterlegung über 100 Millionen Euro von Seiten Motorola, für den Fall, dass letztendlich doch Apple die Oberhand gewinnt und auf Schadensersatz klagt. Apple geht gegen das Urteil vor und wird versuchen die betroffenen Patente zu lizensieren. Motorola hatte bereits mehrfach abgelehnt, das in Frage kommende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren. Apple ist der Meinung auch Konkurrenten müssen gesetzlich verpflichtet sein die Nutzung von Patenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.

Update 27.02.2012
Apple ist in Berufung gegangen und das Oberlandesgericht hat den Verkaufsstop daraufhin vorläufig ausgesetzt. Motorola kann kein neues Verkaufsverbot durchsetzen und die iPads und iPhones sind im Online-Shops wieder verfügbar. Apple hat Motorola zudem ein nachgebessertes Angebot unterbreitet. Die Push-to-Mail Funktion ist von dem Urteil nicht betroffen, in dem Fall handelt es sich um kein standartisiertes Patent und somit bleibt dieser Service vorerst gesperrt.
Quelle:   |   Autor: Kai Schmidt, 27.02.2012

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